eVB-Nummer und Wechsel der Kfz-Versicherung – trotz Schufa möglich?

Autofahren kostet. Das ist eine Weisheit, die wohl jeder Autobesitzer spätestens an der Zapfsäule zu spüren bekommt. Der Unterhalt, die Reparaturen, Prüfungen und Wartungen des Kfz gehen ins Geld, hinzu kommt die Kfz-Versicherung, die oftmals ebenso viel Geld kostet. Aber geht das nicht anders? Lässt sich bei der Kfz-Versicherung nicht sparen, selbst wenn die Schufa mit im Spiel ist? Und bekommen Kunden trotz Schufa eine eVB-Nummer? Wir verraten mehr.


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Lohnt sich der Wechsel der Kfz-Versicherung?

In vielen Fällen ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung und somit der Erhalt einer neuen eVB-Nummer lohnenswert. Wie sich ein Neuabschluss monetär auswirkt, hängt aber von einigen Faktoren ab:

  • Dauer Altvertrag – alte Kfz-Versicherungsverträge sind häufig deutlich teurer als die neuen Varianten. Wurde mehrere Jahre hinweg nicht die Kfz-Versicherung trotz Schufa gewechselt, so können Autofahrer mehrere hundert Euro im Jahr einsparen.
  • Fahrzeug – steht ein Fahrzeugwechsel an oder wird der Wagen in eine neue Typklasse eingestuft, wirkt sich das auf die Gebühren für die Kfz-Versicherung aus.
  • Versicherungsart – klassisch sollten sich Autofahrer bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung nicht nur monetär verbessern, auch die Inhalte der Kfz-Versicherung sollten sich verbessern. Altverträge haben meist nicht die Inhalte inkludiert, die moderne Versicherungen bieten. Auch die Frage, ob nun eine Kaskoversicherung abgeschlossen wird, hat Einfluss auf die Ersparnis.

Im Grunde genommen ist es ratsam, einmal jährlich einen Vergleich der Kfz-Versicherungen durchzuführen und zu prüfen, was der Markt bietet. Ein Vergleich ist trotz Schufa-Einträgen stets möglich und natürlich vollkommen kostenlos. Auch erfahren die Autoversicherungen nicht von dem Vergleich, sodass er schlichtweg zuerst als Prüfung der Möglichkeiten angesehen werden kann. Erst, wenn der Kunde tatsächlich eine Versicherungsanfrage bei einem seiner Favoriten stellt, wird die Autoversicherung involviert.

Kann ich trotz Schufa die Kfz-Versicherung wechseln?

Jeder Autobesitzer hat die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu wechseln und beim Neuabschluss eine neue eVB-Nummer zu erhalten. Die Schufa spielt diesbezüglich eine untergeordnete Rolle. Grundsätzlich und vom Gesetz her vorgeschrieben ist ein Wechsel der Kfz-Haftpflicht oder in die Kfz-Haftpflicht immer möglich:

  • Pflichtversicherung – bei der Kfz-Haftpflicht handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Kein Fahrzeug darf auf den Straßen fahren, wenn es nicht haftpflichtversichert ist. Der Gesetzgeber gibt den Mindestumfang der Haftpflicht vor, dieser darf und wird von den meisten Kfz-Versicherungen deutlich überschritten.
  • Keine Ablehnung – trotz Schufa und bei schlechter Bonität muss eine Kfz-Versicherung dem Autofahrer mindestens die Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten. Es gibt zwar eine Ausnahme, doch trifft diese auf die meisten Autofahrer ohnehin nicht zu: Wenn eine Person die Versicherung, bei der er sich gerade bewirbt, mutwillig betrogen hat und es zu einer Verurteilung kam, darf die Versicherung auf die Konkurrenz verweisen - diese kann nun nicht den Vertrag ablehnen.
  • eVB-Nummer – die elektronische Versicherungsbestätigung wird auch trotz Schufa-Einträgen vergeben. Dabei bezieht sie sich übrigens nur auf die Kfz-Haftpflicht, die grundsätzlich auch in den Kaskoversicherungen enthalten ist. Da die eVB-Nummer heute die einzige Versicherungsbestätigung ist, wird sie immer bei Vertragsabschluss erteilt und der Behörde gemeldet.

Allerdings beschränken sich die Chancen auf einen Wechsel der Kfz-Versicherung trotz Schufa nicht allein auf die Haftpflichtversicherung. Auch die Kaskoversicherungen stehen Bürgern häufig offen. Das hat mehrere Gründe:

  • Zahlungsmodalitäten – jede Kfz-Versicherung wird im Voraus bezahlt. Kunden können meist aus der monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen und jährlichen Zahlweise wählen, wobei längere Zahlungszeiträume den Beitrag deutlich vergünstigen. Durch die Vorauszahlung kann kein Zahlungsrückstand entstehen, denn wird der Beitrag nicht bezahlt, ruht schlichtweg die Versicherung. Über die halbjährlichen und jährlichen Zahlweisen erhöhen Kunden mit schlechter Schufa ihre Chance auf die Teil- und Vollkasko.
  • Selbstbehalt – im Regelfall werden Kfz-Versicherungen mit einem Selbstbehalt pro Jahr oder pro Schadensfall abgeschlossen. Bei den Kaskoversicherungen liegt die Selbstbeteiligung meist ein wenig höher. Über diese Vereinbarung senkt die Kfz-Versicherung natürlich ihr Risiko, denn gerade kleinere Schäden am Fahrzeug selbst muss sie so nicht oder nur teilweise tragen.
  • Kalkulierbares Risiko – bei den Kaskoversicherungen ist das Risiko, dass die Kaskoversicherung zahlen muss, durchaus überschaubar und kalkulierbar. Von der Kalkulation unberührt bleiben natürlich die Haftpflichtschäden.
  • Sonderkündigung – jede Versicherung – und jeder Versicherungsnehmer – hat die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag ab Kenntnis einer Schadensübernahme zu kündigen. Das heißt, würde ein Kunde zu teuer werden, weil er ständig Kaskoschäden meldet, kann die Kfz-Versicherung hingehen und das Versicherungsverhältnis vorzeitig kündigen. Aus diesem Grund wird übrigens davon abgeraten, Kleinschäden regelmäßig zu melden.

Trotz Schufa erhalten Autobesitzer somit nicht nur eine Kfz-Haftpflicht mit der eVB-Nummer, sondern unter Umständen auch eine der begehrten Kaskoversicherungen. Der Wechsel ist ohnehin sehr einfach geworden.

Wie gehe ich beim Wechsel der Autoversicherung mit eVB-Nummer vor?

Jedem Wechsel voran sollten die eigene Vertragsprüfung und ein Versicherungsvergleich gestellt werden. Der eigene Vertrag ist deshalb wichtig, da in ihm die Vertragsdauer, Kündigungsfrist und somit die Zeit der Wechselmöglichkeit angegeben sind. Sich an die einst gängige Werbung Richtung November zu halten, ist falsch. Damals wurden Versicherungsverträge an das Kalenderjahr angeglichen und endeten somit immer zum 31.12. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, war Ende November der spätmögliche Zeitpunkt zur Kündigung. Heute beginnen Verträge irgendwann im Jahr und enden exakt am Vortag des Vertragsbeginns im kommenden Jahr.

Ist dieser Schritt getan, geht es weiter:

  • Versicherungsvergleich – über unseren Kfz-Versicherungsrechner lassen sich die Tarife der Autoversicherer im Nu vergleichen. Das funktioniert trotz Schufa-Einträgen und für alle Kfz-Versicherungstypen. Die eVB-Nummer ist im Versicherungsvertrag eh enthalten.
  • Kündigung – ist noch Zeit, kann die Kündigung nach der Anfrage der neuen Versicherung erfolgen. Ist die Zeit knapp, empfiehlt es sich, parallel zu handeln.
  • Versicherungsanfrage – die gelingt einfach aus dem Tarifvergleich heraus. Einige Daten muss der Versicherungsinteressent noch angeben, schon geht die Anfrage an die Versicherung heraus.
  • Vertragsannahme – nimmt die Versicherung den Kunden an, so erhält dieser rasch eine Versicherungsbestätigung per E-Mail oder SMS. Meistens werden die Verträge heute online betreut, sodass noch der Zugang zum Onlinekonto mitgeteilt wird.
  • eVB-Nummer – die elektronische Versicherungsbestätigung erhält der Versicherungsnehmer zugeschickt. Zugleich meldet die Versicherung aber bei einem Wechsel der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Nummer und das Eintrittsdatum.
  • Alte Versicherung – bei einem Wechsel meldet die alte Kfz-Versicherung dem Straßenverkehrsamt über die bisherige eVB-Nummer das Vertragsende. Die Nummer wird nun aus dem Verzeichnis gelöscht, die neue Nummer der sich anschließenden Kfz-Versicherung hingegen hinzugezogen.

Viele Bürger fürchten sich vor einem Wechsel, da sie eine Doppelversicherung befürchten. Diese Sorge ist jedoch unbegründet, da auf jedes Fahrzeug nur eine einzige Versicherung laufen kann. Sollte sich bei einem Wechsel das Start- und Enddatum überschneiden, wird das Startdatum schlichtweg nach hinten geschoben.

Die eVB-Nummer samt direkter Meldung an die Straßenverkehrsbehörde stellt natürlich auch eine Sicherheit dar. Die Behörde  könnte sofort reagieren, wenn ihnen ein Versicherungsende gemeldet wird, ohne dass eine neue Versicherung vorliegt. In diesem Fall wird die Zulassung für das Fahrzeug bis zur neuen Meldung direkt entzogen.

Auch ein Wechsel ist trotz Schufa mit eVB-Nummer möglich

Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist leicht. Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und muss Bürgern angeboten werden, auch in den Kaskoversicherungen ist sie inkludiert, sodass es immer eine eVB-Nummer gibt. Trotz Schufa und bei schlechter Bonität sind Kaskoversicherungen übrigens auch nicht ausgeschlossen. Probieren Sie es doch einmal selbst aus und testen Sie unseren Kfz-Versicherungsrechner trotz Schufa.