Kfz-Haftpflicht mit eVB-Nummer – auf das kommt es trotz Schufa an
Kein Fahrzeug kann angemeldet und darf auf den öffentlichen Straßen gefahren werden, wenn keine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wurde. Die Straßenverkehrsämter erlauben die Anmeldung nicht und legen auch Fahrzeuge still, bei denen der Versicherungsstatus nicht gegeben ist. Denn die Kfz-Haftpflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Gerade für Menschen mit Einträgen in der Schufa ist das kein Nachteil, sondern ein großer Vorteil. Doch auch sie sollten nicht hingehen und auf Inhalte verzichten.
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Die Pflichtversicherung: Das absolute Basispaket
Die Kfz-Haftpflicht wird von den Versicherern nicht als Pflichtversicherung beworben, sondern eher als Basisvariante beschrieben. Als Pflichtversicherung muss sie jedem Versicherungsinteressenten angeboten werden, eine Ablehnung aufgrund von Schufa-Einträgen ist nicht möglich. Generell gibt es nur zwei mögliche Ablehnungsgründe, die wohl auf wenige Menschen zutreffen:
- Versicherungsbetrug – hat ein Autofahrer diese Versicherungsgesellschaft schon einmal nachweislich und rechtskundig betrogen, so sind ein Ausschluss und der Verweis an die Konkurrenz möglich. Die Konkurrenz kann sich nun nicht auf den Betrugsfall berufen.
- Offene Forderungen – das ist ein eher nachrangiger Grund, der höchst selten und nur bei extremen Summen zum Tragen kommt. Letztendlich könnte eine Kfz-Versicherung hingehen und die Aufnahme in die Basisversicherung verweigern, wenn noch hohe Forderungen aus Altverträgen bestehen.
Generell ist es so, dass ein Autoversicherer zwar eine Kaskoversicherung aufgrund der Schufa verweigern kann, aber nun stets auf die Kfz-Haftpflicht hinweisen und diese anbieten muss. Gesellschaften sind dazu verpflichtet.
Die reine Pflichtversicherung enthält die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Inhalte. Sie beziehen sich auf die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei für jeden Bereich nur geringe Summen zur Verfügung stehen. Weitere Inhalte wie die Mallorca-Police oder ein Schutzbrief sind in der Pflichtversicherung nicht vorgesehen.
Ein Großteil der Versicherer verzichtet mittlerweile auf die Bereitstellung einer Basisversicherung. Interessenten, die nicht für die Kaskoversicherung infrage kommen, werden somit in der verbesserten Kfz-Haftpflicht versichert.
Aufgestockt: Die neue Kfz-Haftpflicht
Trotz Schufa können Autofahrer also die verbesserte Kfz-Haftpflicht erhalten. Dies ist sinnvoll, denn insbesondere die Deckungssummen, die der Gesetzgeber vorschreibt, sind für heute Maßstäbe viel zu niedrig. Aber was bedeutet das für Autobesitzer, die trotz Schufa eine Kfz-Haftpflicht samt eVB-Nummer suchen, genau?
- Was sind Deckungssummen? – jede Versicherung arbeitet mit den sogenannten Deckungssummen. Das ist ein Betrag, der wahlweise gesamt oder für einen bestimmten Bereich zur Verfügung steht. Bei der Hausratversicherung ist es beispielsweise ein Gesamtwert, bei der Kfz-Versicherung wird er in drei Bereiche unterteilt.
- Personenschäden – nach Gesetz werden hier 7,5 Millionen Euro veranschlagt. Gerade bei Massenunfällen mit schweren Personenschäden ist der Betrag allerdings schnell aufgebraucht. Daher arbeiten moderne Kfz-Haftpflichtversicherungen mit einem pauschalen Betrag von 100 Millionen Euro mindestens.
- Sachschäden – der Gesetzgeber sieht hier 1,22 Millionen Euro vor. Man stelle sich nun vor, ein Autofahrer erleidet einen Herzanfall und fährt in ein Juweliergeschäft. Oder aber, er verursacht einen Unfall mit einem Lkw, der voll beladen mit teurer Ware ist. Auch dieser Betrag ist also schnell erreicht.
- Vermögensschäden – vom Gesetzgeber werden 50.000 Euro veranschlagt. Die modernen Haftpflichtversicherungen legen die Vermögens- und Sachschäden zusammen und arbeiten auch in diesem Bereich mit einer pauschalen Summe in Höhe von 100 Millionen Euro.
Aber weshalb sollte es einen Autofahrer interessieren, ob die Deckungssummen von der Höhe her ausreichend bemessen sind? Immerhin zahlt doch die Versicherung für die Schäden. Ja – aber nur bis zur Höhe der Deckungssumme. Alles, was darüber hinaus geht, kann die Gegenseite vom Unfallverursacher fordern. Wer ohnehin schon Probleme mit der Schufa hat, würde in diesem Fall keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen.
Die verbesserten Kfz-Haftpflichtversicherungen sind übrigens immer in den Teil- und Vollkaskoversicherungen enthalten. Auch die eVB-Nummer ist stets mit dabei. Sie hat die Doppelkarte als Versicherungsnachweis abgelöst und wird automatisch erteilt, wenn eine Kfz-Versicherung zustande kommt.
Nicht auf weitere Zusätze trotz Schufa verzichten
Die reinen Deckungssummen und damit die Absicherung von Unfalldritten ist natürlich der Grundbaustein jeder Kfz-Haftpflicht trotz Schufa. Viele Versicherer gehen aber hin und stellen weitere Inhalte parat. Mal sind sie direkt inkludiert, in anderen Fällen können sie als Modul hinzugefügt werden.
- Tipp: Immer, wenn Module zur Verfügung stehen, sollte die inkludierte Variante mit der über Module angepassten Versicherung zusätzlich verglichen werden. Teilweise ist die Modulvariante günstiger.
Und welche Zusätze sind das? Braucht man die eigentlich oder kann man auch darauf verzichten? Es kommt darauf an:
- Mallorca-Police – dieser Zusatz ist für diejenigen interessant, die auch im Ausland Auto fahren wollen, egal ob mit Mietwagen oder dem eigenen Fahrzeug. Grundsätzlich ist der Fahrer stets über die eigene Kfz-Versicherung abgesichert, doch nur bis zu der im Ausland gängigen Höhe der Deckungssummen. Da diese oft deutlich niedriger liegen, müssen Unfallverursacher im Ernstfall einen guten Teil der Kosten selbst tragen. Nicht aber, wenn eine Mallorca-Police (Auslandsschutzbrief) vorliegt. Nun gelten auch im Urlaub die vertraglichen Deckungssummen der eigenen Kfz-Versicherung.
- Schutzbrief – dieser Zusatz lohnt sich nicht für Mitglieder in den Autoclubs, da die Mitgliedschaft bereits den kostenlosen Abschleppdienst beinhaltet. Liegt keine Mitgliedschaft vor, sorgt der Pannenbrief einfach dafür, dass der Wagen abgeschleppt wird.
- Pannenhilfe E-Fahrzeug – sollte ein E-Auto nur haftpflichtversichert sein, ist das ein wichtiges Modul. Die Abschleppkosten sind durch die Antriebsart und das hohe Gewicht des Wagens deutlich teurer. Ist das Modul im Vertrag enthalten, trägt die Versicherung auch die Mehrkosten.
- Fahrerschutz – Mitfahrer im Auto sind bei einem Unfall grundsätzlich versichert. Nur der Fahrer bleibt außen vor. Mit der Fahrerschutzversicherung lässt sich dieses Dilemma gegen einen kleinen Aufpreis lösen.
Die Zusatzinhalte haben natürlich keinen Einfluss auf die eVB-Nummer trotz Schufa. Was vielen Bürgern nicht bekannt ist, ist, dass die eVB-Nummer eine reine Versicherungsbestätigung darstellt. Letztendlich sagt sie aus: Haftpflicht: ja oder nein. Liegt keine Nummer vor, gibt es keine Haftpflichtversicherung, ist die Nummer ungültig, ebenfalls nicht. Sämtliche Vertragsbestandteile oder die letztendliche Art der Autoversicherung werden nicht im Rahmen der eVB-Nummer gespeichert oder gar übertragen. Die Straßenverkehrsbehörde können anhand der eVB-Nummer nur prüfen, ob ein Versicherungsschutz für das anzumeldende Fahrzeug vorliegt.
Auch trotz negativen Einträgen in der Schufa oder einer schlechten Bonität wird die eVB-Nummer im Zuge eines Versicherungsvertrags immer vergeben. Muss die Versicherungsgesellschaft hinsichtlich der Kaskoversicherungen zuerst interne Rücksprachen halten, kann sich die Ausstellung des Vertrags und somit der Nummer zwar ein wenig verzögern. Da sie aber mindestens die Kfz-Haftpflicht anbieten muss, erhalten Bürger auch trotz Schufa-Einträgen die begehrte Nummer. Sie ersetzt schlichtweg die damalige Doppelkarte und sorgt dafür, dass Fahrzeughalter nicht mehr mit Versicherungspapieren in die Straßenverkehrsbehörde kommen müssen. Auch der Wechsel der Kfz-Versicherung ist somit wesentlich unkomplizierter, da der Halter praktisch gar nicht mehr tätig werden muss. Die neue Versicherung meldet ihre eVB-Nummer automatisch an die Straßenverkehrsbehörde.
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