KFZ-Teilkasko mit eVB-Nummer – trotz Schufa immer möglich
Ein Großteil der Autobesitzer möchte einen weitreichenden Schutz für das eigene Auto. Während die Kfz-Haftpflicht bei Schadensfällen nur für die Gegenseite aufkommt, zahlt die Teilkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Aber was beinhaltet die Teilkasko generell und welche Optionen haben Personen, die eine negative Schufa aufweisen? Haben sie überhaupt eine Chance auf die Teilkasko und wie sieht es mit der eVB-Nummer aus? Dieser Artikel erklärt, was gilt und was nicht.
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Die eVB-Nummer hat nichts mit der Versicherungsart zu tun
Viele Bürger glauben, dass die eVB-Nummer alle Merkmale der Kfz-Versicherung preisgibt. Das ist jedoch falsch. Die eVB-Nummer ersetzte vor etlichen Jahren die Doppelkarte und wird nur aus folgenden Gründen genutzt:
• Versicherungsnachweis – die eVB-Nummer ist zwingend notwendig, um der Straßenverkehrsbehörde gegenüber zu beweisen, dass das Fahrzeug versichert ist. Welcher Typ der Versicherung vorliegt, ist unerheblich. Auch spielt die Schufa keine Rolle.
• Reine Kfz-Haftpflicht – der Nachweis beläuft sich rein auf die Kfz-Haftpflicht. Auch Teil- und Vollkaskoversicherungen inkludieren die Kfz-Haftpflicht, sodass die eVB-Nummer stets vergeben und übermittelt wird.
• Vorgang – bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung übermittelt im Regelfall die Altversicherung das Ende des Versicherungszeitraums, während die neue Kfz-Versicherung den Beginn ihres Eintritts nennt. Bei einer Neuanmeldung erhält der Fahrzeuginhaber die eVB-Nummer und gibt sie dem Straßenverkehrsamt preis. Mitunter wird sie dennoch zusätzlich von der Versicherung weitergegeben.
Somit wird die eVB-Nummer automatisch vergeben, sobald eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen wurde. Autofahrer brauchen sich also keine gesonderten Gedanken um die eVB-Nummer zu machen, denn sie erhalten sie grundsätzlich.
Teilkasko mit eVB-Nummer: Auf was kommt es an?
Teilkaskoversicherungen enthalten stets die Kfz-Haftpflicht. Autofahrer sollten dennoch genauer hinschauen, ob bereits die verbesserte Kfz-Haftpflicht enthalten ist. Das ist zwar meist der Fall, doch ein zweiter Blick lohnt sich. Zu erkennen ist eine verbesserte Haftpflicht an:
• Deckungssummen – statt der gesetzlich vorgeschriebenen Summen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhöht der Versicherer die Summe. Im Regelfall werden Personenschäden mit einem Pauschalbetrag von mindestens 100 Millionen abgegolten, Sach- und Vermögensschäden werden zusammengefasst und erhalten ebenfalls eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro.
• Warum ist das wichtig? - die gesetzlichen Deckungssummen stammen aus einer anderen Zeit und gelten längst als überholt. Sicher, bei einem ganz normalen Auffahrunfall ohne größere Schäden reichen auch die gesetzlichen Mindestsummen. Allerdings kann ein Autounfall auch deutlich höhere Beträge verursachen. Werden die versicherten Summen überschritten, so kann die Gegenseite hingehen und die Gelder vom Verursacher selbst fordern. Der normale Autofahrer würde in diesem Fall wohl bis zum Lebensende verschuldet sein. Erneute negative Einträge in der Schufa wären in diesem Fall garantiert.
Die reine Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, die Versicherer vor extreme Hürden stellt, um überhaupt einen Interessenten ablehnen zu können. Trotz Einträgen in der Schufa ist eine Versicherung also sehr wahrscheinlich. Doch auch die Teilkasko ist mit Schufa-Einträgen erhältlich. Und worauf kommt es an?
• Inhalte – die Inhalte der Teilkasko sind recht gut geregelt. Einzig Fahrer von E-Fahrzeugen müssen genauer hinschauen und prüfen, ob sie den Schutz entsprechend erweitern können. Mittels Modulen können Versicherungen heute gut angepasst werden. Generell rät es sich ohnehin, einmal die Komplettvariante und die eigene Variante mit Modulen preislich zu vergleichen – teils sind die Module günstiger als das Komplettpaket.
• Verbesserte Inhalte – einige Inhalte der Teilkasko können quasi gegen Zusatzgebühr auf das Niveau einer Vollkasko gehievt werden. Gerade die Punkte Tierunfälle und Marderbisse lohnen eine genauere Betrachtung. Wer in einer entsprechenden Region lebt, sollte die Tierunfälle auf Nutztiere erweitern, auch Marderschäden sollten möglichst auf Folgeschäden erweitert werden. Im letzten Fall greift die Teilkasko auch, wenn der Marderschaden zuerst unentdeckt blieb, am Ende aber doch einen Motorschaden verursachte.
• Schufa? – die Schufa spielt bei Kfz-Versicherungen generell eine eher untergeordnete Rolle. Auch der Teilkaskoschutz ist somit mit Einträgen in der Schufa enthalten, die eVB-Nummer gibt es automatisch bei Versicherungsabschluss.
Günstiger werden Teilkaskoversicherungen, wenn der Wagen möglichst gesichert abgestellt wird. Da ein guter Teil der versicherten Inhalte Wettergefahren mit einbeziehen, sinken die Beiträge, wenn ein Carport, eine Garage oder wenigstens ein eigener Stellplatz vorhanden ist. Ob ein Autofahrer gewillt ist, die Versicherungsprämie über die Aufzeichnung der Fahrten zu verringern, muss jeder für sich entscheiden. Etliche Versicherungen bieten die Teilkasko mit eVB-Nummer auch in der Telematikversion an.
Der Kündigung vorbeugen: Korrekt mit der Teilkasko trotz Schufa umgehen
Eigentlich ist eine Kfz-Versicherung, in diesem Fall die Teilkasko, dafür zuständig, im gewissen Umfang auch die Schäden am versicherten Fahrzeug zu übernehmen. In der Realität mögen Versicherungen solche Schadensmeldungen aber nicht, wenn sie gehäuft vorkommen. Daher gilt:
• Kleinschäden – sämtliche Schäden, die im Rahmen der Selbstbeteiligung oder knapp darüber liegen, sollten gar nicht erst der Versicherung gemeldet werden. Das betrifft allerdings rein die Schäden am eigenen Fahrzeug.
• Meldungen – Experten raten, Schäden bis zu einer Summe von 750 Euro gar nicht zu melden. Dies ist vielen Haushalten, gerade wenn bereits die Schufa im Spiel ist, aber nicht möglich. Letztendlich ist die Meldung eine Einzelfallentscheidung. Wer bereits lange eine Teilkasko oder auch Vollkasko hatte und jetzt einen Schaden meldet, der braucht sich keine Sorgen zu machen. Anders verhält es sich mit Autofahrern, die praktisch monatlich einen Schaden melden.
• Hintergrund – jede Kfz-Versicherung hat die Möglichkeit, den Vertrag bei Schadensregulierung per Sonderkündigungsrecht aufzulösen. Versicherungsnehmer, die immer wieder Schäden melden, können wohl oder übel mit einer Kündigung rechnen. Das größte Problem ist, dass bei einer Neuversicherung nicht nur die Schufa im Raum steht, sondern auch die Kündigung des Vorversicherers. Es steht im Raum, dass die Versicherungen untereinander Daten austauschen, sodass eine Kündigung wegen ständiger Schadensmeldungen sehr wahrscheinlich bereits den anderen Versicherern bekannt ist.
Grundsätzlich kommt es aber auch auf den Einzelfall an. Hat ein Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss eine jährliche Kilometerleistung von 100.000 Kilometern angegeben, weil er Vielfahrer ist, so wird die Wahrscheinlichkeit häufiger Steinschläge und Scheibenrisse bereits in der Versicherungsprämie einkalkuliert sein. Wer hingegen 20.000 Kilometer angibt, aber fast monatlich mit Steinschlägen, Scheibenrissen oder Lackschäden die Versicherung tangiert, wird rascher eine Erhöhung oder Kündigung erhalten.
Der Weg zur günstigen Teilkasko mit eVB-Nummer trotz Schufa
Der beste Weg, um heute einen günstigen Vertrag zu finden, ist ein Vergleich. Wir bieten Ihnen auf unserer Seite einen kostenlosen und unverbindlichen Kfz-Versicherungsvergleich an, der Ihnen hilft, den Dschungel zu durchbrechen. Über den Vergleich lässt sich schnell herausfinden, welche Versicherung preislich günstig ist und trotzdem top Leistungen bietet. Auch ist die Versicherungsanfrage aus dem Vergleich heraus ein Kinderspiel.
Nimmt die neue Versicherung die Anfrage an, erhalten Sie im Nu eine eVB-Nummer. Wird rein die Kfz-Versicherung gewechselt, so meldet die neue Versicherung bereits das Eintrittsdatum an die Straßenverkehrsbehörde. Bei einer Neuanmeldung müssen Sie natürlich selbst aktiv werden, da bislang nur in wenigen Städten eine volldigitalisierte Kfz-Anmeldung genutzt werden kann.
Auch trotz der Schufa gelingt der Wechsel oder Neuabschluss einer Teilkaskoversicherung. Unser Tipp ist, die Zahlweise möglichst großräumig zu wählen, also auf die jährliche oder wenigstens halbjährliche Zahlung zu setzen. Nicht nur sparen Sie auf diese Weise zusätzliches Geld, Sie nehmen der Kfz-Versicherung auch das Argument, dass die Schufa an der Zahlungsmoral zweifeln lässt. Da Versicherungen im Voraus gezahlt werden, können Sie bei der halbjährlichen oder jährlichen Zahlungsweise gar nicht erst in Verzug geraten.