KFZ-Vollkasko mit eVB-Nummer – auch trotz Schufa erhältlich?

Für ein neues Fahrzeug, gerade wenn es finanziert ist, ist die Vollkaskoversicherung oft sogar Pflicht. Als Problem empfinden das diejenigen, die bereits Einträge in der Schufa haben und sich nun fürchten, keine entsprechende Versicherung oder gar die eVB-Nummer zu erhalten. Dieser Artikel erklärt, warum die Furcht nahezu unbegründet ist und weshalb es die eVB-Nummer immer gibt.


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Thema eVB-Nummer trotz Schufa: Kein Problem

Bei der eVB-Nummer handelt es sich um die elektronische Versicherungsbestätigung, die als Nummerncode herausgegeben wird. Was vielen Bürgern unbekannt ist, ist, dass sie nicht an die Kaskoversicherungen geknüpft ist:

  • Pflichtversicherung – die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Das Gesetz besagt, dass kein Auto auf der Straße fahren kann, wenn keine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegt. Bereits zugelassene Autos werden stillgelegt, neue Fahrzeuge können ohne den Versicherungsnachweis nicht angemeldet werden.
  • Bezug – die eVB-Nummer bezieht sich ausschließlich auf die Haftpflichtversicherung. Da diese nur unter extremen Umständen nicht angeboten werden kann, ist es fast unmöglich, keine Haftpflichtversicherung zu erhalten.
  • Vollkasko – beide Kaskoversicherungen, also die Teil- und die Vollkasko, beinhalten automatisch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine eVB-Nummer erhalten Bürger also automatisch bei Abschluss der Versicherung.

Die eVB-Nummer gehört also zu jedem Versicherungsabschluss mit dazu und wird automatisch ausgehändigt. Der Autofahrer erhält die Nummer meist via E-Mail oder SMS, bei einem reinen Wechsel der Kfz-Versicherung wird die eVB-Nummer sogar schon der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet.

Die Furcht, ohne die eVB-Nummer dazustehen, ist also unbegründet. Selbst wenn, was selten vorkommt, nicht der Abschluss der Vollkasko funktioniert, erhalten Bürger wenigstens die Kfz-Haftpflicht und dürfen ihr Auto anmelden, ummelden und natürlich fahren.

Vollkasko mit eVB-Nummer trotz Schufa – worauf sollte ich achten?

Bei finanzierten Fahrzeugen ist die Angelegenheit schnell klar. Der Kreditgeber oder Finanzpartner erwarten praktisch eine Vollkaskoversicherung und setzt diese als Voraussetzung in den Vertrag ein. Das hat gute Gründe:

  • Kredit – jeder Kredit muss monatlich abbezahlt werden. Bei einem Neuwagen können Raten und Laufzeit schnell beachtlich sein. Selbst bei gewerblich gekauften Gebrauchtwagen oder privat gekauften, doch mit einem Autokredit finanzierten, Fahrzeugen ist die Kredithöhe hoch.
  • Risiko – den Spruch, dass der Neuwagen nur noch die Hälfte wert ist, sobald er vom Hof des Autohauses fährt, ist bekannt. Problematischer ist aber das Risiko eines Totalschadens. Tritt dieser ein, müssten Autobesitzer gleich zwei Schrecken auf einmal finanzieren: Den alten Kredit des Schrottwagens, zugleich benötigen sie ein neues Auto, welches auch finanziert wird.
  • Vollkaskoschutz – abhängig vom Vertrag kommt die Vollkasko bis zu 24 Monate für den Neuwert des Fahrzeugs auf, wenn es zu einem Totalschaden kommt. Auch bei Gebrauchtwagen kann diese Zeitspanne auf den Kaufpreis angewendet werden. Im ärgsten Fall könnten Kunden also mit der Ausgleichszahlung den Kredit ablösen und einen neuen Autokredit für ein neues Auto aufnehmen.

Allerdings sollten sich Verbraucher nicht nur auf die Ratschläge rund um Neu- oder teure Gebrauchtwagen versteifen. Letztendlich sollte jedes Auto, welches irgendwie (auch von privat) finanziert ist, in der Vollkasko versichert sein. Anderenfalls drohen wie bei einer normalen Kreditaufnahme oder Finanzierung Schufa-Einträge durch die geplatzte Finanzierung.

Natürlich kommt es auch auf die richtige Vollkasko trotz Schufa an. Die meisten Versicherer bieten Komplettpakete, die mitunter über Zusatzmodule noch verfeinert werden können. Wichtig ist:

  • Kfz-Haftpflicht – es sollte immer die verbesserte Variante enthalten sein. Personenschäden müssen mit 100 Millionen Euro versichert sein, auch Sach- und Vermögensschäden sollten in dieser Höhe versichert sein. Anderenfalls drohen im Unfallfall empfindliche Forderungen, die der Versicherungsnehmer selbst tragen müsste.
  • Kaskoschutz – die Vollkasko beinhaltet die Teilkaskoversicherung und erweitert sie. Bei Marderschäden werden beispielsweise auch die Folgekosten für bedingt mit dem Marderbiss zusammenhängende Schäden übernommen. Sollte es zu einem Motorschaden kommen, weil der Marderbiss nicht direkt ein echtes Schadensbild aufgezeigt hat, zahlt die Versicherung. Auch Tierunfälle werden in der erweiterten Form versichert. Statt sich ausschließlich auf Haarwild zu beziehen, sind in der Vollkasko auch Nutz- und Haustiere enthalten.
  • E-Fahrzeuge – bei ihnen gibt es einige Besonderheiten, die oft über Zusatzmodule hinzugefügt werden können, wenn sie nicht schon enthalten sind. So sollten sich Kurzschlüsse auch auf den Akku beziehen, aber allgemein höher versichert sein, als bei einem herkömmlichen Fahrzeug. Auch Brandschäden müssen den Akku miteinschließen. Zusätzlich sollte die Pannenhilfe geklärt sein. Da das Abschleppen von E-Autos umständlich und somit teuer ist, sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass die Vollkasko auch das Abschleppen von den E-Autos übernimmt.

Die meisten Vollkaskoversicherungen sind sehr gut aufgestellt und bieten all diese Punkte automatisch. Hin und wieder macht es dennoch Sinn, die Zusatzmodule auszuprobieren und zu testen, ob die Modulvariante nicht günstiger ist als die Kombivariante.

Vollkasko: Der Schutz meines Autos – auch trotz Schufa gegeben?

Der wichtigste Aspekt der Vollkaskoversicherung ist, dass sie auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sicher, das macht auch die Teilkasko, doch beschränkt diese sich auf äußerliche Faktoren. Die Vollkasko hingegen deckt auch Schäden am versicherten Fahrzeug ab, wenn diese durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind. Sprich: Wer an der Ampel schläft und auf den Vordermann auffährt, bekommt von der Versicherung nicht nur die Schäden am Heck des Vordermanns bezahlt, sondern auch die an der eigenen Motorhaube.

Wer die Vollkasko abschließt, bekommt diesen wichtigen Inhalt auch trotz Schufa. Gerade bei der halbjährlichen und jährlichen Zahlweise ist eine Ablehnung aufgrund einer schlechten Bonität sehr selten. Trotzdem müssen Versicherte auch trotz Schufa gut hinschauen:

  • Pflichtinhalt – eine gute Vollkaskoversicherung muss den Passus des Verzichts auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit im Vertrag enthalten. Ohne diesen Passus könnte die Versicherung hingehen und in etlichen Unfallfällen argumentieren, dass der Fahrer schlichtweg fahrlässig gehandelt hat. Achtung: Dieser Passus schließt echte Verkehrsvergehen nicht mit ein. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall baut, handelt nicht fahrlässig, sondern gesetzeswidrig. Der Passus gilt nun nicht. Dasselbe gilt, wenn ein Fahrer bei starkem Winterwetter mit Sommerreifen fährt, obwohl das Wetter nicht in der letzten Stunde umgeschlagen ist.
  • Erstattungssumme – üblicherweise ersetzen Autoversicherungen ein Fahrzeug nach dem Restwert. Dieser ist natürlich deutlich unterhalb des Wiederbeschaffungswerts oder gar des Kaufwerts. Aus diesem Grund sollte bei Neuwagen für möglichst 24 Monate die Neupreiserstattung vereinbart werden, bei Gebrauchtwagen die Kaufpreiserstattung. Kommt es während dieser Zeit zu einem Totalschaden, erhalten Versicherungsnehmer den Betrag erstattet, den sie für den Wagen gezahlt haben. Erst nach dem Zeitraum wird die eigentliche Berechnung genutzt.

Gerade der letzte Punkt ist wichtig. Wenn ohnehin schon Einträge in der Schufa vorliegen, könnte ein Totalschaden und damit die Doppelbelastung durch den Altkredit und die Neuanschaffung eines Fahrzeugs schnell zu weiteren Einträgen in der Schufa führen – oder direkt in die Insolvenz.

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